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AGB -
Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Stand 31.07.2007) |
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1. |
Ein Angebot
verpflichtet weder den Künstler eine Leistung zu erbringen noch den
Veranstalter, den Künstler mit der Erbringung einer Darbietung zu
beauftragen. Angebote sind generell freibleibend. |
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2. |
Der
Veranstalter hat die Möglichkeit, kostenlos einen Wunschtermin zu
reservieren. Ein Anspruch auf die Erbringung einer künstlerischen
Darbietung kommt dadurch jedoch nicht zustande. |
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3. |
Ein Engagement
kommt nur durch eine beidseitige schriftliche Willenserklärung
(Vertrag) zustande. Dieser muss von beiden Vertragspartnern
eigenhändig unterzeichnet werden. |
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4. |
Die jeweils
angegebenen Preise, Gagen und Honorare gelten immer zzgl. der
gesetzlichen Mehrwertsteuer (19%). |
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5. |
Der Künstler
ist freischaffend (freiberuflich) selbständig und kommt selbst für
seine Steuern auf. Der Veranstalter ist nicht berechtigt, irgendwelche
Abzüge vom Honorar vorzunehmen. |
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7. |
Anfallende
Kosten (GEMA, KSK, Energie, Genehmigungen, ...) übernimmt der
Veranstalter. |
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8. |
Das
Wetterrisiko trägt bei Freiluftveranstaltungen der Veranstalter. |
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9. |
Künstler und
Veranstalter versichern und gewährleisten die Einhaltung der geplanten
Auftrittszeit. Eine Karenzzeit von 30 min gilt als vereinbart. |
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10. |
Bestehen
wichtige und nicht vorhersehbare Gründe (höhere Gewalt), die die
pünktliche Anreise des Künstlers verzögern, so ist dem Künstler auch
bei späterer Anreise ein Auftritt innerhalb der Veranstaltung zu
ermöglichen. Wird die Anreise durch höhere Gewalt oder Krankheit ganz
verhindert, so ist der Künstler aus dem Vertrag zu entlassen. Eine
Zahlungsverpflichtung für den Veranstalter besteht dann nicht mehr. |
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11. |
Der Künstler
unterliegt weder in der Programmgestaltung noch in der Darbietung
selbst den Weisungen des Veranstalters. Dem Veranstalter sind Stil,
Art und Weise des Künstlers bekannt. |
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12. |
Der
Veranstalter stellt dem Künstler eine abschließbare Garderobe in
unmittelbarer Bühnennähe und eine Waschmöglichkeit kostenfrei zur
Verfügung. |
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13. |
Der Künstler
erhält vom Veranstalter freundlicherweise kostenfrei Speisen und
Getränke in bescheidenem Umfang. |
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14. |
Nach Absprache
(je nach Programm) stellt der Veranstalter kostenfrei eine
professionelle Beschallungsanlage (DJ) entsprechend der Raumgröße und
der Gästeanzahl inkl. Bedienpersonal zur Verfügung. Diese verfügt über
Anschlussmöglichkeiten für max. 2 Mikrofone (XLR oder Klinke 6,3) und
über eine Abspielmöglichkeit für CD oder MD. |
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15. |
Der
Veranstalter verpflichtet sich, für einen reibungslosen und
störungsfreien Ablauf der Veranstaltung und für die Sicherheit des
Künstlers / Equipment zu sorgen. |
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16. |
Jeder Schaden
am Equipment des Künstlers, der aufgrund einer Nachlässigkeit des
Veranstalters entsteht, ist vom Veranstalter zu tragen. Gleiches gilt
auch bei Verlust / Diebstahl von Equipment. |
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17. |
Der Künstler
verfügt über eine geeignete Haftpflichtversicherung und ist für die
von ihm selbst verursachten Schäden verantwortlich. |
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18. |
Personen- und
Sachschäden, die während einer Veranstaltung ohne Einwirken des
Künstlers auftreten, liegen im Verantwortungsbereich des
Veranstalters. |
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19. |
Jegliche Bild-
und Tonaufzeichnungen bedürfen der Genehmigung des Künstlers. |
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20. |
Die
Zahlungsverpflichtung ist unabhängig vom Erfolg der Darbietung /
Veranstaltung. |
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21 |
Das Honorar
wird nach Erbringen der künstlerischen Darbietung fällig. Je nach
Vereinbarung wird das Gesamthonorar sofort in bar oder innerhalb von
10 Tagen per Banküberweisung ohne Abzüge ausgeglichen. |
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22. |
Kommt der
Veranstalter in Zahlungsverzug, so bedingt dies Verzugszinsen von 5 %
über Bundesbankdiskontsatz. |
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23. |
Ein Widerruf,
Rücktritt oder eine Stornierung oder Kündigung ist an die Schriftform
gebunden. Der Vertrag kann innerhalb von zwei Wochen (Datum
Poststempel) kostenfrei widerrufen werden. Bei einer Kündigung bzw.
Stornierung bis 60 Tage vor dem Veranstaltungsdatum wird eine
Kostenpauschale von 25,00 Euro erhoben. Bei einer Stornierung des
Vertrages bis 30 Tage vor dem Veranstaltungsdatum wird eine
Kostenpauschale von 30 % des Honorars erhoben. Bei einer Stornierung
des Vertrages bis 7 Tage vor dem Veranstaltungsdatum wird eine
Kostenpauschale von 50 % des Honorars erhoben. Bei einer Stornierung
bzw. Kündigung des Vertrages innerhalb einer Woche vor dem
Veranstaltungsdatum wird das vereinbarte Honorar sofort fällig. Das
Kündigungsdatum wird durch den Poststempel bestimmt. |
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24. |
Sind einzelne
Bestimmungen der AGB anfechtbar oder unwirksam, so wird die Gültigkeit
der Übrigen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen
Bestimmung tritt eine neue Bestimmung in Kraft, die dem Willen und dem
wirtschaftlichen Ziel der beiden Vertragsparteien am nächsten kommt. |
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25. |
Änderungen am
Vertrag bedürfen unbedingt der Zustimmung aller Beteiligten und sind
generell schriftlich zu bestätigen. |
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26. |
Die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind fester Bestandteil eines
Vertrages. Mit der Willenserklärung erkennen beide Vertragsparteien
diese an. |
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27. |
Die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten als veröffentlicht und
frei zugänglich und können jedem auf Verlangen vorgelegt werden.
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